top of page
Kari-Joller-Leiter-Original_edited.jpg

Kompetenzen der Fachpersonen für Rituale

Von einer Fachperson für Rituale, die professionelle Ritualarbeit anbietet, dürfen folgende Kompetenzen erwartet werden

Selbstkompetenz

  • Die Fachperson weiss, wo die eigenen Fähigkeiten und Grenzen liegen. Dienste dürfen nur in den Bereichen angeboten werden, in denen Kompetenz vorliegt und in denen die eigene Rolle darin mit Zuwendung, Aufmerksamkeit und Mitgefühl ausgefüllt werden kann.

  • Die Fachperson sagt die Mitwirkung an Ritualen ab, wenn sie mit den wesentlichen eigenen Wertvorstellungen nicht vereinbar ist.

  • Die Fachperson weiss bei Übergangsritualen um die Grundbedeutung und Grundelemente der konkreten Übergangssituation.

  • Die Fachperson ist sich darüber im Klaren, dass Rituale tiefe seelische Schichten ansprechen und zum Ausdruck bringen können und kann angemessen darauf reagieren.

  • Die Fachperson ist offen für die spirituelle Dimension von Ritualen.

Beratungskompetenz

  • Die Fachperson begegnet dem Kunden oder der Kundin mit Respekt.

  • Die Fachperson nimmt sprachliche und nicht sprachliche Äusserungen der Kund*innen ernst.

  • Die Fachperson geht auf Fragen und Bedenken der Kundinnen und Kunden ein.

  • Die Fachperson kann im persönlichen Kontakt die zentralen individuellen Anliegen der Kundinnen und Kunden erfassen, erspüren, im Gespräch klären und im Zweifel selbst formulieren, unabhängig davon, ob die Beratung für eine Ritualgestaltung oder die Durchführung eines Rituals gewünscht wird.

  • Die Fachperson respektiert im Vorgespräch wie bei der Durchführung eines Rituals die Grenzen der Kundinnen und Kunden.

  • Die Fachperson setzt auf Wunsch die wesentlichen Anliegen der Kundinnen und Kunden in Vorschläge zur Gestaltung des Rituals um.

  • Die Fachperson erfasst die kulturellen und historischen Zusammenhänge, soweit dies in Bezug auf den Kunden oder die Kundin, das Ritual oder den Ort seiner Durchführung relevant ist.

Gestaltugskompetenz

  • Die Fachperson ist in der Lage, die Grundstruktur eines Rituals zu entwickeln und diese zu kommunizieren.

  • Die Fachperson kann Wünsche und Vorstellungen der Kundin oder des Kunden in eine rituelle Struktur einbringen und dem Ritual eine Form geben.

  • Die Fachperson ist sensibel für die Grenzen der Struktur eines Rituals und macht dem Kunden oder der Kundin deutlich, welche seiner oder ihrer Vorstellungen sich in diesem Ritual nicht verwirklichen lassen.

  • Die Fachperson kann die Grundstruktur eines Rituals handhaben und die Dramaturgie eines Rituals aufbauen.

  • Die Fachperson füllt ihre vereinbarte Rolle bei der Durchführung des Rituals angemessen aus.

  • Die Fachperson bezieht räumliche, zeitliche, meteorologische und andere Gegebenheiten flexibel in das Ritual mit ein.

  • Die Fachperson integriert unvorhergesehene Abläufe in das Ritual; als Massstab dient dabei der möglichst wirkungsvolle Ablauf des Rituals mit seinem vereinbarten Ziel.

Auftrittskompetenz

  • Die Fachperson verhält sich in Bezug auf den sprachlichen und nichtsprachlichen Ausdruck wie auch der Kleidung dem Ritual, der Kundin oder dem Kunden und der jeweiligen Situation gegenüber angemessen.

  • Die Fachperson kann vor Menschengruppen in der Grösse auftreten, die beim konkreten Ritual zu erwarten ist.

Führungskompetenz

  • Die Fachperson kann in Absprache mit den übrigen Beteiligten die Durchführung des Rituals organisatorisch und inhaltlich vorbereiten und leiten, insbesondere andere zu den einzelnen Schritten anleiten.

  • Die Fachperson kann in dieser Funktion angemessen intervenieren, um den Prozess des Rituals in Gang zu halten oder zu befördern.

  • Die Fachperson trägt ohne gegenteilige Absprache die Prozessverantwortung für das Ritual.

  • Die Fachperson versteht sich in der Phase der Durchführung als Diener bzw. Dienerin des Rituals.

Lass uns in Kontakt bleiben! Abonniere unseren Newsletter:

Danke für deine Anmeldung! 

Ritualverband Schweiz |  Museumsstrasse 29 | 9000 St. Gallen  Postkonto | IBAN CH96 0900 0000 1519 7966 7

​

Impressum   Datenschutz   © 2025 Ritualverband Schweiz

​​

bottom of page